SchulG §42 Abs. 3
- Schüler*innen haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
- Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
- Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrer*innen, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.