Nach dem offiziellen Ende des Anmeldezeitraums der neuen 5. Klassen zum Schuljahr 2016/17 wird es vier neue Klassen geben. Alle bis zum Ende des Zeitraums angemeldeten Kinder können aufgenommen werden. Für Kinder, für die nach dem offiziellen Anmeldeschluss eine Aufnahme gewünscht wird, erhalten bis zum 11.03.2016 eine Mitteilung.
A. Himpeler, Schulleiter
Dennis Hermann
Dennis war von 2015 bis 2021 Schüler der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid. Am 16. Juni 2021 hat er die Schule mit einem erfolgreichen Abschluss verlassen. Dennis war ein sehr beliebter und zuverlässiger Schüler. Besonders seine ehemaligen Klassenkameradinnen und -kameraden sowie seine Lehrerinnen und Lehrer werden sich immer wieder gerne an viele gemeinsame Momente erinnern. Sein plötzlicher Tod hinterlässt unendlich viel Trauer und Schmerz.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.
„Wer im Gedächtnis seiner Freunde lebt, der ist nicht tot, nur fern“
Für die Schulgemeinschaft der Gesamtschule Neunkirchen–Seelscheid
Alfred Himpeler, Schulleiter
Liebe Schulgemeinde,
nachfolgende Ausführungen berücksichtigen die Diskussionsergebnisse der Schulpflegschaftssitzung vom 01.09.2020 und die Einbeziehung von aktuellen Rückmeldungen aus Lehrer- und Schülerumfragen sowie der Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) NRW vom 31.08.2020, hier ein Auszug:
- 1. Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum…
Darüberhinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Mai 2021 bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzen von stabil unter 100 ab dem 31. Mai 2021; darüber habe ich Sie bereits mit der SchulMail vom 19. Mai 2021 informiert.
Darüber hinaus wird ab dem 31. Mai 2021 bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests oder ersatzweise PCR-Pooltests für Schülerinnen und Schüler) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO).
- Verkürzte Zusammenfassung wichtigster Ausführungen -
- Ab Montag, 22.02.2021 werden die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs und des 12. Jahrgangs wieder Präsenzunterricht in der Schule erhalten; für alle anderen Schülerinnen und Schüler bleibt es beim Distanzunterricht nach dem aktuell gültigen Plan
- Das pädagogische Betreuungsangebot für die Jahrgangsstufe 5 und 6 und das erweiterte Unterstützungsangebot für die Jahrgangsstufen 7-12 wird ab dem 15.02.2021 fortgesetzt. Das entsprechende Anmeldungsformular finden Sie hier.
- Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
- Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen.
- Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.
Alle entsprechenden Ausführungen beziehen sich auf eine Vorgehensweise, die bis zum 05.03.2021 gilt, sofern nicht in diesem Zeitraum neue Vorgaben durch die Schulaufsicht erfolgen.
Wichtig:
Zeitnah im Laufe der nächsten Woche werden konkrete Umsetzungsbedingen für den Präsenzunterricht der jeweiligen Lerngruppen ab 22.02.2021 über die bekannten Kommunikationswege mitgeteilt.
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie gerne über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informieren und dabei zunächst ganz kurz auf das aktuelle Infektionsgeschehen eingehen.
Einerseits sind wir derzeit erleichtert über eine gewisse Entschleunigung des Infektionsgeschehens. Zumindest signalisieren die täglichen Zahlen der Neuinfizierten und auch die Inzidenzwerte insbesondere für Nordrhein-Westfalen eine hoffnungsvolle Entwicklung.
Ab Montag, 22.02.2021 bis voraussichtlich Freitag, 05.03.2021 findet für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe 10 und 12 (Q1) wieder Präsenzunterricht statt. Die übrigen Jahrgänge werden weiterhin ausschließlich im Distanzlernen nach bekanntem Konzept unterrichtet.
Alle Schülerinnen und Schüler der Q1 erhalten jeden Tag Präsenzunterricht nach Plan.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10a-e werden jeweils in halbe Klassengrößen eingeteilt und erhalten im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht. Nach einem vorgegebenen 2-Wochenplan sind die jeweiligen Lerngruppen (z.B. 10a1 und 10a2) in der 1. Woche montags, mittwochs und freitags und in der 2. Woche dienstags und donnerstags in der Schule. Daraus ergibt sich, dass die jeweiligen Kursnotizbücher incl. Aufgabenverteilfunktion sowie der Kalender von den Lehrenden weiterhin gepflegt werden. Eine allgemeine Übersicht ist nachfolgend aufgestellt:
Die Lernenden der Gruppen 10a1, 10b1, 10c1, 10d1 und 10e1 kommen
vom 22.02. – 26.02.2021 Montag, Mittwoch und Freitag (Di/Do Distanzunterricht)
vom 01.03. – 05.03.2021 Dienstag und Donnerstag zur Schule. (Mo/Mi/Fr Distanzunterricht)
Die Lernenden der Gruppen 10a2, 10b2, 10c2, 10d2 und 10e2 kommen
vom 22.02. – 26.02.2021 Dienstag und Donnerstag (Mo/Mi/Fr Distanzunterricht)
vom 01.03. – 05.03.2021 Montag, Mittwoch und Freitag zur Schule. (Di/Do Distanzunterricht)
Tabellarische Übersicht der Gruppen im Präsenzunterricht:
KW8 (22.02.-26-02.2021)
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Montag 22.02.
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Dienstag 23.02.
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Mittwoch 24.02.
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Donnerstag 25.02.
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Freitag 26.02.
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Gruppen im Präsenzunterricht
(die übrigen Gruppen haben Distanzunterricht)
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10a1
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10a2
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10a1
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10a2
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10a1
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10b1
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10b2
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10b1
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10b2
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10b1
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10c1
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10c2
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10c1
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10c2
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10c1
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10d1
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10d2
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10d1
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10d2
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10d1
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10e1
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10e2
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10e1
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10e2
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10e1
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KW9 (01.03.-05-03.2021)
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Montag 01.03.
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Dienstag 02.03.
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Mittwoch 03.03.
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Donnerstag 04.03.
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Freitag 05.03.
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Gruppen im Präsenzunterricht
(die übrigen Gruppen haben Distanzunterricht)
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10a2
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10a1
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10a2
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10a1
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10a1
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10b2
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10b1
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10b2
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10b1
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10b1
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10c2
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10c1
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10c2
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10c1
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10c1
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10d2
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10d1
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10d2
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10d1
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10d1
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10e2
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10e1
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10e2
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10e1
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10e1
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Die Einteilungen der Schülerinnen und Schüler in die jeweiligen 2 Klassengruppen wird durch die entsprechende Klassenleitung zeitnah mitgeteilt.
Alle Klassen aller Jahrgangsstufen erhalten den neuen, ab 22.02.2021 gültigen Stundenplan ebenso über ihre Klassenleitungen.
Liebe Schulgemeinde,
im folgenden finden Sie einen Auszug der wichtigsten Informationen aus der aktuellsten Schulmail (06.01.2022).
[...
Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022
Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
Schultestungen für Schülerinnen und Schüler
Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.
Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:
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an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
-
an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.
...]
Schule könnte kaum vielfältiger sein. Im November 2015 durfte die Gesamtschule der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 16 Schülerinnen und Schüler aus Albanien, Mazedonien, Serbien und Syrien in der Vorbereitungsklasse begrüßen. Die Klasse ist stufenübergreifend zusammengesetzt, d.h. die Schüler sind zwischen 11 und 15 Jahren alt und haben unterschiedliche Sprachkenntnisse. Die Klassenleitung wurde von Kathrin Wünsche und Tobias Dick übernommen.
Innerhalb des Kollegiums ist ein Coronafall aufgetreten. Nach eingehender Prüfung und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt ist festgestellt worden, dass keine Schülerin und kein Schüler bei möglichen, erfolgten Kontakten in Quarantäne muss, eine Infektionsgefahr bestand bzw. besteht nicht.
Da aber Kontakte innerhalb des Kollegiums erfolgten, die für Quarantänemaßnahmen ausreichten, kann der Unterricht nur noch eingeschränkt in der Zeit von Freitag, 27.11.2020 bis Freitag, 04.12.2020 erteilt werden.
Dies hat unmittelbar schon für morgen, 27.11.2020 die Auswirkung, dass die kompletten Jahrgangsstufen 9 und 10 von zu Hause aus über den digitalen Weg lernen müssen.
Die Unterrichtsplanung bzw. die entsprechenden Vertretungen werden sehr wahrscheinlich ab Montag, 30.11.2020 dafür sorgen, dass weiterhin Klassen oder Jahrgangsstufen in das Distanzlernen gehen und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Wir werden über die Situation auf der Homepage aktuell informieren. Darüber hinaus steht die Schulleitung in direktem Kontakt zum Team der Schulpflegschaftsvorsitzenden.
Ich vertraue auf das Verständnis aller Beteiligten und hoffe auf eine baldige Verbesserung der Situation. Behalten Sie alle die Ruhe und achten Sie weiterhin auf die Gesundheit in Ihrem häuslichen Umfeld.
Alfred Himpeler,
Schulleiter
Das MSB NRW hat den Schulen am 11.12.2020 folgende neue Schulmail mitgeteilt: hier
Die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb bis zum 11.01.2020:
- Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist
aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet
bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die
Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer
Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
- Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in
Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem
besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und
darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen
erhalten.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende
der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht
statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage
am 21. und 22. Dezember 2020.
Für die Organisation des Unterrichts, insb. der Klassenarbeiten und Klausuren gelten folgende Punkte:
Liebe Eltern,
aufgrund der Pandemie und allen damit verbundenen Umständen haben wir uns dazu entschlossen, den Zeitraum zur Durchführung des dreiwöchigen Praktikums in Jahrgang 9 zu verschieben.
Viele Betriebe und Behörden vergeben derzeit keine Praktikumsplätze. Zudem möchten wir Sie und Ihre Kinder keinem zusätzlichen Infektionsrisiko aussetzen. Wir hoffen, dass die Pandemie im kommenden Jahr nach und nach abflaut und vielleicht schon ein erster Impfstoff vorhanden sein wird.
Das dreiwöchige Praktikum verlegen wir daher auf
Montag, den 07. Juni 2021 bis Freitag, den 25. Juni 2021.